Was ist die Verwaltungsgebühr?

Die Verwaltungsgebühr ist eine einmalige Gebühr, die von manchen Vermietern und Hausverwaltungen festgelegt wird. Es handelt sich nicht um eine Uniplaces-Gebühr: Sie wird direkt an deinen Vermieter gezahlt und niemals über die Uniplaces-Plattform abgewickelt.

Was ist die Verwaltungsgebühr?

Die Verwaltungsgebühr ist eine Gebühr, die der Vermieter oder die Hausverwaltung nur bei bestimmten Inseraten festlegt. Sie deckt den Verwaltungsaufwand für die Einrichtung deines Mietverhältnisses ab. Dazu können die Erstellung und Bearbeitung deines Mietvertrags, die Prüfung und Bearbeitung der erforderlichen Unterlagen, die Anmeldung des Mietverhältnisses, sofern erforderlich, sowie die Koordination deines Einzugs gehören. Welche Leistungen genau abgedeckt sind, hängt von der Unterkunft und vom Standort ab.

Nicht jedes Inserat erhebt eine Verwaltungsgebühr. Der Vermieter oder die Hausverwaltung legt sie fest und erhebt sie nach eigenem Ermessen. Sofern sie anfällt, wird sie klar auf der Inseratsseite angezeigt, bevor du eine Buchungsanfrage sendest, damit du die Gesamtkosten von Anfang an kennst.

Uniplaces erhebt, verarbeitet und erhält die Verwaltungsgebühr nicht. Du zahlst sie direkt an deinen Vermieter. Das unterscheidet sie von der Uniplaces-Servicegebühr, die für jede Buchung anfällt und beim Checkout an Uniplaces gezahlt wird.

Wie hoch ist die Verwaltungsgebühr?

Die Verwaltungsgebühr fällt je nach Inserat unterschiedlich aus und wird von jedem Vermieter oder jeder Hausverwaltung eigenständig festgelegt. Den genauen Betrag findest du auf der Inseratsseite im Abschnitt Leistungen und Kosten. Wenn dort keine Verwaltungsgebühr aufgeführt ist, fällt für diese Unterkunft auch keine an.

Wann und wie wird sie bezahlt?

Die Verwaltungsgebühr wird direkt an deinen Vermieter gezahlt, in der Regel am Tag deines Einzugs. Sie ist nicht in der Zahlung enthalten, die du beim Uniplaces-Checkout leistest.

Dein Vermieter bestätigt dir den Betrag und die Zahlungsweise vor dem Einzug.

Ist die Zahlung sicher?

Ja: Eine Verwaltungsgebühr direkt an den Vermieter zu zahlen, ist üblich und normal, solange sie von Anfang an ausgewiesen wurde.

Lass dir den Betrag der Verwaltungsgebühr vor der Buchung immer schriftlich bestätigen. Er sollte klar im Abschnitt Leistungen und Kosten des Inserats sowie in deiner Buchungsbestätigung per E-Mail aufgeführt sein.

Wenn ein Vermieter eine Verwaltungsgebühr verlangt, die nicht im Inserat ausgewiesen war, wende dich an das Uniplaces-Support-Team, bevor du eine Zahlung leistest. Alle Verwaltungsgebühren sollten transparent sein und im Voraus vereinbart werden.

Was deckt die Verwaltungsgebühr ab?

Die Verwaltungsgebühr deckt den Verwaltungsaufwand ab, den dein Vermieter für die Einrichtung deines Mietverhältnisses betreibt. Je nach Unterkunft und Land kann das Folgendes umfassen:

  • Bearbeitung der Bewerbung — Prüfung der Bewerbung und der Unterlagen des Mieters.
  • Mieterprüfung — Identität, Einkommen, Referenzen sowie Bonitäts- oder Hintergrundprüfungen, sofern zutreffend.
  • Vertragserstellung — Aufsetzen, Fertigstellen und Bearbeiten des Mietvertrags.
  • Dokumentenbearbeitung — Einholen und Prüfen der Unterlagen von Mieter und Bürgen sowie der Unterschriften, sofern zutreffend.
  • Mieter-/Kontoanlage — Anlegen des Mietverhältnisses im Hausverwaltungssystem.
  • Inventar/Einzugsdokumentation — Erstellen oder Festhalten des Zustands der Unterkunft beim Einzug.
  • Erste Kommunikation und Koordination — Abstimmung zwischen Vermieter, Mieter und Gebäude- oder Hausverwaltung, um das Mietverhältnis in Gang zu bringen.

Die Reinigung ist nicht Teil der Verwaltungsgebühr. Wenn eine Unterkunft Reinigungskosten berechnet, werden diese separat als Reinigungsgebühr auf der Inseratsseite ausgewiesen.

Ist die Verwaltungsgebühr erstattungsfähig?

In der Regel ist die Verwaltungsgebühr nicht erstattungsfähig.

Da die Verwaltungsgebühr direkt an deinen Vermieter gezahlt wird und niemals über Uniplaces läuft, ist jede Erstattung eine Angelegenheit zwischen dir und deinem Vermieter. Sieh dir vor der Buchung die Stornierungsbedingungen und Mietbedingungen des Inserats an, um zu verstehen, was in deinem Fall erstattungsfähig ist und was nicht.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Verwaltungsgebühr dasselbe wie die Uniplaces-Servicegebühr?

Nein: Es sind zwei getrennte Gebühren, die an zwei verschiedene Parteien gezahlt werden. Die Uniplaces-Servicegebühr fällt für jede Buchung an und wird beim Checkout an Uniplaces gezahlt. Die Verwaltungsgebühr wird vom Vermieter festgelegt, fällt nur bei bestimmten Inseraten an und wird direkt an ihn gezahlt.

Erhält Uniplaces einen Teil der Verwaltungsgebühr?

Nein. Uniplaces legt die Verwaltungsgebühr nicht fest, erhebt sie nicht und erhält sie nicht. Der gesamte Betrag geht an deinen Vermieter oder die Hausverwaltung.

Kann ich die Verwaltungsgebühr mit dem Vermieter verhandeln?

Verwaltungsgebühren werden von den Vermietern festgelegt und im Inserat ausgewiesen; sie sind in der Regel nicht verhandelbar. Wenn du Fragen zu einer bestimmten Gebühr hast, kannst du dich vor der Buchung an den Uniplaces-Support wenden, der dir erklärt, was sie abdeckt.

Was, wenn eine Verwaltungsgebühr verlangt wird, die nicht im Inserat stand?

Die Verwaltungsgebühr sollte klar im Abschnitt Leistungen und Kosten des Inserats ausgewiesen sein. Wenn ein Vermieter eine Verwaltungsgebühr verlangt, die dort nicht aufgeführt war, wende dich an das Uniplaces-Support-Team, bevor du eine Zahlung leistest.

Fällt die Verwaltungsgebühr auch bei Sofortbuchungs-Inseraten an?

Das ist möglich: Bei manchen Inseraten mit Sofortbuchung fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Gebühr wird unabhängig von der Buchungsart immer vor der Buchung auf der Inseratsseite angezeigt. Sieh dir vor dem Fortfahren den Abschnitt Leistungen und Kosten auf der Inseratsseite an.

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